16. Juni | Wissen
Investitionsabzugsbetrag: Steuerliche Vorteile für kleine und mittlere Unternehmen gezielt nutzen
Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) verschaffen sich Unternehmen gezielt steuerliche Liquiditätsvorteile – ganz ohne Nachweis konkreter Investitionsabsichten. Doch Vorsicht: Die Voraussetzungen sind klar geregelt.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der IAB ist ein Instrument zur steuerlichen Gewinnminderung. Unternehmen dürfen bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bereits bis zu drei Jahre vor der Investition steuermindernd berücksichtigen. Dadurch wird in der Regel eine Steuerstundung oder Steueroptimierung in einem Einzeljahr erreicht, die insbesondere die Finanzierung künftiger Investitionen erleichtert.
Wer kann den IAB nutzen?
Begünstigt sind nur bestimmte Steuerpflichtige:
- Gewerbetreibende
- Freiberufler
- Land- und Forstwirte
Entscheidend ist, dass der Gewinn im Wirtschaftsjahr der IAB-Bildung 200.000 EUR nicht übersteigt – unabhängig von der Art der Gewinnermittlung (§ 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3 oder § 5 EStG).
Nicht begünstigt sind: Steuerpflichtige mit reinen Vermietungseinkünften oder Betriebe ohne inländische Betriebsstätte. Bei Personengesellschaften zählt der Gesamtertrag inklusive Sonderbetriebsgewinnen.
Was sind durch den IAB begünstigte Anschaffungen?
Nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können Gegenstand des IAB sein. Dazu zählen zum Beispiel:
- Neue und gebrauchte Maschinen
- Fahrzeuge (bei überwiegend betrieblicher Nutzung)
- Trivialsoftware (Anschaffungskosten bis 800 EUR)
Nicht begünstigt sind: Grundstücke, Gebäude, immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Standardsoftware, Markenrechte) und Umlaufvermögen.
Wann ist der IAB schädlich?
Die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen. Unterbleibt sie, muss der IAB rückgängig gemacht werden – mit Verzinsung.
Ebenfalls schädlich ist eine nicht überwiegend betriebliche Nutzung: Die betriebliche Verwendung muss zu mindestens 90 % erfolgen – gemessen am Gesamtzeitraum vom Erwerb bis zum Ende des Folgejahres.
Auch bei Veräußerung oder Entnahme innerhalb des Nutzungszeitraums entfällt die Steuervergünstigung rückwirkend.
Was gilt im Jahr der Investition?
Wird das begünstigte Wirtschaftsgut im Investitionszeitraum tatsächlich angeschafft oder hergestellt, erfolgt eine sogenannte Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags im Jahr der Investition. Dabei kann der Steuerpflichtige bis zu 50 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend hinzurechnen – begrenzt auf den zuvor in Anspruch genommenen IAB.
Parallel dazu dürfen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um denselben Betrag in der Bilanz gemindert werden, was allerdings die Abschreibungsgrundlage reduziert.
Zusätzlich sind Sonderabschreibungen von bis zu 20 % nach § 7g Abs. 5 EStG möglich. Diese Regelung bietet insbesondere in Jahren mit hohem Gewinn eine gezielte steuerliche Entlastung – vorausgesetzt, die Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen werden eingehalten.
Ein gewisses Gestaltungspotenzial ist an dieser Stelle zweifellos vorhanden.
Sonderregelungen für Photovoltaikanlagen
Seit 2022 sind viele kleinere PV-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit. Für diese gilt:
- Keine neue IAB-Bildung bei steuerfreien Anlagen ab 2022
- Rückabwicklung bereits gebildeter IABs für PV-Anlagen, falls keine Gewinnerzielungsabsicht mehr besteht
Der BFH hat hierzu jedoch Zweifel an der Auffassung der Finanzverwaltung geäußert – eine endgültige Klärung bleibt abzuwarten.
Elektronische Übermittlung ist Pflicht
Seit 2020 muss der IAB elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung). Fehlt diese Übermittlung, kann das Finanzamt den IAB versagen – zumindest bis zur Nachholung im Einspruchsverfahren.
Fazit: gezielt Steuervorteile sichern
Der Investitionsabzugsbetrag bleibt ein wirksames Steuerinstrument – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Die korrekte Anwendung erfordert jedoch fundierte steuerliche Kenntnisse, damit es später nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt.
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen und wie sich ein IAB strategisch sinnvoll einsetzen lässt.
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