Illustration eines Hauses, das von einer Hand in eine andere gereicht wird.

18. April 2024 | Wissen

Private Veräußerungsgeschäfte mit Immobilien: Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht

Der Immobilienmarkt steht nie still, und auch die Rechtsprechung zu privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken entwickelt sich stetig weiter. In diesem Licht werfen wir einen Blick auf die jüngsten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH), die für Immobilienbesitzer*innen und -investor*innen von großer Bedeutung sind.

Wichtige Erkenntnisse aus den BFH-Urteilen

Die neuen BFH-Urteile bieten präzisere Richtlinien für die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte von Immobilien. Insbesondere geht es dabei um die Konzepte der Nämlichkeit und der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken:

  • Nämlichkeit bei Erbengemeinschaften: Der BFH stärkt die Position der Steuerpflichtigen bei Grundstücksveräußerungen nach dem Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft. Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung sieht der BFH hier keine steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne, da eine gesamthänderische Beteiligung nicht mit einer Immobilie gleichgesetzt werden kann.
  • Veräußerung abgetrennter Grundstücksflächen: Auch bei der Teilung und dem anschließenden Verkauf eines Grundstücks bleibt die steuerliche Behandlung streng. Der BFH sieht in der Teilung eines Grundstücks und der Veräußerung der Teilfläche innerhalb der Zehnjahresfrist einen steuerpflichtigen Vorgang, da die Teilfläche wirtschaftlich als identisch mit dem ursprünglich erworbenen Grundstück angesehen wird.
  • Überlassung an nahe Angehörige: Besonders streng zeigt sich der BFH bei der Überlassung von Immobilien an nahe Angehörige. Eine Ausnahme der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken wird nur bei unentgeltlicher Überlassung an unterhaltsberechtigte Kinder anerkannt. Die Überlassung an andere nahe Familienangehörige führt nicht zur Anwendung der Ausnahmeregelung.

Bedeutung für Immobilienbesitzer*innen und -investor*innen

Die Urteile unterstreichen die Notwendigkeit, vor jeder Immobilienveräußerung die steuerlichen Konsequenzen sorgfältig zu prüfen. Besonders in komplexen Fällen, wie bei Erbengemeinschaften oder der Teilung von Grundstücken, kann eine fachkundige steuerliche Beratung entscheidend sein, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden.

Fazit: Fachwissen von Vorteil

Die Entscheidungen des BFH bieten wichtige Orientierungshilfen für Immobilienbesitzer*innen, -erb*innen und -investor*innen. Sie verdeutlichen, dass bei der Planung von Veräußerungsgeschäften ein tiefgehendes Verständnis der steuerlichen Rahmenbedingungen unerlässlich ist. Insbesondere die strikte Auslegung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und die spezifischen Anforderungen an die Nämlichkeit erfordern eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände.

Vorausschauend handeln

In einem dynamischen Immobilienmarkt  lassen sich durch eine frühzeitige Beratung nicht nur steuerliche Risiken minimieren, sondern auch strategische Chancen optimal nutzen. Das Wissen um die neuesten Rechtsprechungen und deren Auswirkungen kann einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Gestaltung und Durchführung von Immobilientransaktionen leisten. Bleiben Sie daher informiert und suchen Sie bei Bedarf unseren professionellen Rat. Denn dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.

Wir helfen Ihnen dabei, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Immobiliengeschäfte erfolgreich abzuwickeln.

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